Wozu braucht man einen Betreibungsregisterauszug?
Der Betreibungsregisterauszug gibt dem Vermieter oder der Vermieterin Auskunft über das bisherige Schuldverhältnis von Bewerber:innen für eine Wohnung. So lässt sich herausfinden, ob es in der Vergangenheit zu Betreibungen gekommen ist und ob diese inzwischen erledigt sind.

Warum braucht es einen Betreibungsauszug?
Hausbesitzer:innen versuchen abzuschätzen, ob der Bewerber oder die Bewerberin auch in der Lage ist, den vereinbarten Mietzins pünktlich zu bezahlen.
Selbst bei solventen Kandidat:innen bleibt für die Vermieterschaft aber die Frage offen, ob diese auch gewillt sind, ihren Verpflichtungen jederzeit pünktlich nachzukommen. Um diesen Punkt zu klären, verlangen sehr viele Hauseigentümer:innen von ihren künftigen Mieter:innen einen Auszug aus dem Betreibungsregister.
Auskunft über Zahlungs(un)fähigkeit
Beim Betreibungsamt erfährt die vermietende Person, ob es in der Vergangenheit zu Betreibungen gekommen ist, ob sie noch hängig oder inzwischen erledigt sind, ob sie bestritten wurden – in der Fachsprache also ein Rechtsvorschlag erhoben wurde – oder ob es gar zur Pfändung oder zu Verlustscheinen gekommen ist.
Betreibungsauskunft nur vom letzten Wohnort
Da jedes Betreibungsamt sein eigenes Register führt, ist daraus allerdings nicht ersichtlich, ob es eventuell an früheren Wohnorten zu Betreibungen gekommen ist. Auch ein blütenweisser Auszug gibt also nur beschränkt darüber Auskunft, wie es um die Zahlungsfähigkeit eines Bewerbers oder einer Bewerberin steht.
Wo erhalte ich meinen Betreibungsregisterauszug?
Der Betreibungsregisterauszug kann beim zuständigen Betreibungsamt des eigenen Wohnorts bestellt werden. Dazu muss im Normalfall das Auskunftsgesuch ausgefüllt, unterzeichnet und per Post an das Betreibungsamt zugestellt werden.
Einfacher und schneller geht's mit dem Online-Formular von ImmoScout24. Du kannst den Antrag für den Betreibungsregisterauszug bequem auf dem Laptop oder Samrtphone ausfüllen und musst ihn weder ausgedrucken noch zur Post bringen. Innerhalb von zwei Tagen wird der Betreibungsregisterauszug du dir nach Hause geliefert; die Gebühr über 29 Franken wird anschliessend via Rechnung bezahlt.
Aus Datenschutzgründen wird eine Betreibungsauskunft nicht telefonisch erteilt. Schliesslich kann nicht überprüft werden, ob es sich auch wirklich um die berechtigte Person handelt, die gerade anruft.