Die Nebenkostenabrechnung

03.02.2023

Die Nebenkostenabrechnung erhältst du einmal im Jahr. Überprüfe die Abrechnung immer auf deren Richtigkeit. Es ist klar geregelt, was zu den Nebenkosten gezählt werden darf und was nicht.

Die Nebenkostenabrechnung

Überprüfe deine Nebenkostenabrechnung immer

Mindestens einmal pro Jahr erhältst du eine Abrechung der Nebenkosten. Dein:e Vermieter:in ist dazu verpflichtet, dir diese zukommen zu lassen.

Nimm die aktuelle und letztjährige Nebenkostenabrechnung zur Hand und überprüfe diese auf die folgenden drei Punkte:

  1. Vergleiche die diesjährige Abrechnung mit derjenigen vom Vorjahr. Achte dabei auf neue Positionen oder Beträge, die stark gegen oben korrigiert worden sind.
  2. Nimm deinen Mietvertrag zur Hand und kontrolliere, ob alle auf der Abrechnung erwähnten Nebenkostenpositionen darin erwähnt werden.
  3. Verlange von den Vermieter:innen Einblick in die Belege zur Nebenkostenabrechnung.

Falls du beim Überprüfen der Nebenkosten auf Unklarheiten stösst, sprichst du am besten direkt mit deinen Vermieter:innen oder nimm mit der zuständigen Schlichtungsbehörde Kontakt auf.

Nebenkosten müssen im Mietvertrag erwähnt und genau umschrieben sein, ansonsten sind sie nicht zulässig und müssen nicht bezahlt werden.

Jede Nebenkostenabrechnung ist individuell

Es gibt keine einheitliche Vorlage für die Nebenkostenabrechnung. Vielmehr ist es so, dass jede Liegenschaft und jede Wohnung einzeln abgerechnet wird. Unterschiedliche Heizanlagen, Nebenkostenkomponenten und wie die Kosten verteilt werden, führen dazu, dass die Abrechnung deiner Nebenkosten stets individuell ausfällt.

Nur Betriebskosten können als Nebenkosten angelastet werden

Bei den Nebenkosten werden grundsätzlich Betriebs- und Unterhaltskosten unterschieden. Ausschliesslich Betriebskosten dürfen periodisch verrechnet werden.