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Was sind Nebenkosten?
Als Nebenkosten stellt der Vermieter oder die Vermieterin jene Kosten in Rechnung, welche durch die direkte Nutzung des Mietobjekts entstehen. Wir erklären dir, welche Nebenkosten zulässig sind und welche nicht.

Mit den Nebenkosten zahlen Mietende Leistungen wie eine Waschmaschine, ein Lift sowie Sauberkeit und Licht im Treppenhaus.
Folgende Nebenkosten dürfen verrechnet werden:
- Heizung: Brennstoff, Wartung, Revision, Kaminfeger, Bedienung der Heizung, Versicherung
- Wasser: Wasserzins, ggf. Chemikalien
- Hauswartung (Bruttolohn und Verbrauchsmaterial)
- Unterhalt von Garten- und Umgebung
- Strom für Gemeinschaftsräume
- Lift: Strom und Service
- Kabelnetz: Benutzungs- und Urheberrechtsgebühr
- Abwasser- und Kehrichtgebühr
- Verwaltung: rund 3 Prozent auf die abgerechneten Nebenkosten
- Schneeräumung
Kosten zulasten des Vermieters oder der Vermieterin
Alles, was dem Unterhalt des Hauses oder der Einrichtungen dient, muss die Vermieterschaft selbst bezahlen.
Dies betrifft insbesondere alle Renovations- und Reparaturarbeiten sowie den Ersatz von Installationen. Die neue Heizung beispielsweise oder neue Stromleitungen gehen zulasten der Hauseigentümer:innen.
Umbauten und Renovationsarbeiten können jedoch zu einer Mietzinserhöhung führen, wenn der Mietende durch die neuen Leistungen von zusätzlichem Komfort profitiert. Dazu zählen beispielsweise neue Fenster, eine neue Küche, ein neues Bad oder eine nachträglich angebrachte Wärmedämmung.
Nicht zulässige Nebenkosten sind zudem Steuern und Abgaben, Gebäudeversicherungsprämien sowie Erschliessungs- und Anschlussgebühren.