Nachbarn - Wie viel Lärm ist erlaubt?

02.02.2023

Nicht alle Menschen sind gleich geräuschempfindlich. Was für den einen Nachbarn tolerierbar ist, ist für den anderen bereits unerträglicher Lärm. Offene Gespräche können manchen Streit verhindern.

Nachbarn - Wie viel Lärm ist erlaubt?

Eines müssen sich alle vermeintlich Lärmgeplagten klar sein: Lärm ist laut Gesetz grundsätzlich erlaubt.

Der gesunde Menschenverstand

Allerdings darf er nicht übermässig sein. Dabei ist der gesunde Menschenverstand eine gute Methode, um festzustellen, ob der Lärm nun übermässig ist oder nicht. Massstab ist das «Durchschnittsempfinden». Eine objektive, allgemeingültige Grenze gibt es naturgemäss nicht – jeder Fall muss bezüglich Intensität und Dauer des Lärmes einzeln beurteilt werden. Dabei spielt auch eine Rolle, ob sich das Haus oder die Wohnung in einem Industriequartier oder einer ruhigen Wohnsiedlung befindet.

Nachtruhe beachten

Eine absolute Lärmgrenze legen die Polizeiverordnungen der Gemeinden fest. Während der Nachtruhe – meist von 22 bis 6 Uhr – ist sämtlicher störender Lärm verboten. Das heisst aber nicht, dass du im Haus oder in der Wohnung keinen Mucks mehr von sich geben darfst. Normal laute Gespräche sind nach wie vor erlaubt, auch darfst du weiterhin in Zimmerlautstärke Musik hören oder TV schauen.

Gespräch suchen

Wenn der Nachbar auch in der Nacht in seiner Werkstatt hämmert und bohrt oder gar an seinem Haus oder seiner Wohnung Umbauten vornimmt, solltest du mit ihm das Gespräch suchen. Zeigt er sich uneinsichtig, kannst du dich beim Vermieter beschweren.

«Normales» Hämmern oder Bohren während des Tages, wie es etwa beim Aufhängen von Bildern oder dem Installieren von Gestellen vorkommen kann, musst du tolerieren. Dasselbe gilt für das Spielen eines Musikinstrumentes. Beides darf aber nicht übermässig sein: Du darfst nicht jeden Tag acht Stunden bohren oder E-Gitarre spielen.

Beim grundsätzlich erlaubtem Lärm gilt folgende Faustregel: Je lauter der Lärm ist, desto weniger lang muss er geduldet werden.

Bei Mietern gilt zusätzlich die Hausordnung

In den meisten Mietliegenschaften regelt zusätzlich die Hausordnung, wann und wie lange beispielsweise musiziert werden darf.