- Was sind Nebenkosten?
- Die Nebenkostenabrechnung
- Was geschieht mit zu viel bezahlten Nebenkosten?
- Das Mietzinsdepot - was du wissen solltest
- Zusammenziehen: So gestaltet sich die rechtliche Lage
- Was darf der Vermieter?
- Was darf ich als Mieter:in an meiner Wohnung umbauen?
- Ladestationen für E-Autos zu Hause installieren
- Was darf im Treppenhaus abgestellt werden?
- Rauchen in der Mietwohnung - erlaubt?
- Nachbarn - Wie viel Lärm ist erlaubt?
- Instrument spielen in der Mietwohnung
- Haustiere in der Mietwohnung
- Katzenleiter und -netz: Was ist erlaubt?
- Wer haftet bei Schimmel in der Mietwohnung?
- Schädlinge in der Wohnung: Wer zahlt?
- Keller und Estrich als Abstellkammern
- Fühlst du dich durch zu viel Licht gestört?
- 1. August: (fast) wie ein Sonntag
- Der Parkplatz gehört dem Auto
- Testseite IS24 alle verfügbaren Elemente
Was darf der Vermieter?
Viele Mieter:innen sind sich nicht sicher, was ihr:e Vermieter:in darf – und was nicht. Hier findest du alles über Schlüssel, Schlösser und Hausfriedensbruch.

Durch den Mietvertrag hat sich der Vermieter oder die Vermieterin dazu verpflichtet, dir die Wohnung oder das Haus zur Benutzung zu überlassen. Er oder sie darf nicht ohne Grund in deine Mietwohnung.
Kein Recht auf freien Zugang
Die Vermieterschaft hat sämtliches Gebrauchsrecht abgegeben. Das gilt auch für dazugehörige Nebenräume, beispielsweise für Keller, Estriche oder Garagen.
Betritt dein:e Vermieter:in dein Mietobjekt ohne Einwilligung, wird ein Hausfriedensbruch begangen. Dabei ist es egal, ob du gerade zu Hause bist oder nicht. Bei Hausfriedensbruch sieht das Gesetz Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor.
Es gibt auch Ausnahmen
Unter bestimmten Voraussetzungen hat dein: Vermieter:in dennoch das Recht, deine Mietwohnung zu besichtigen, auch wenn du das nicht möchtest.
So musst du ungebetene Besuche etwa dann akzeptieren, wenn die vermietende Partei die Immobilie verkaufen oder weitervermieten will. Ebenfalls darf sich dein:e Vermieter:in in der Wohnung umsehen, wenn ein Mangel beseitigt werden soll.
Solche Besuche muss Liegenschaftsverwaltung aber früh genug ankündigen. Die Besuche müssen ausserdem zu zumutbaren Zeiten geschehen. Dein:e Vermieter:in darf dir also nicht am Mittwoch um 23 Uhr einen Besichtigungstermin aufzwingen.
ACHTUNG: In absoluten Notfällen, beispielsweise wenn die Wohnung brennt oder wenn eine Wasserleitung gebrochen ist, musst du den sofortigen Zutritt akzeptieren.
Die Schlüssel gehören dir
Ohne deine ausdrückliche Einwilligung oder entsprechenden Vertrag darf die Verwaltung auch keinen Wohnungsschlüssel oder Passepartout bei sich behalten.
Will dir dein:e Vermieter:in trotz Aufforderungen die Wohnungsschlüssel nicht ausnahmslos herausgeben, darfst du die Schlösser auswechseln lassen – auf Kosten der vermietenden Partei.