Was darf der Vermieter?

02.02.2023

Viele Mieter:innen sind sich nicht sicher, was ihr:e Vermieter:in darf – und was nicht. Hier findest du alles über Schlüssel, Schlösser und Hausfriedensbruch.

Was darf der Vermieter?

Durch den Mietvertrag hat sich der Vermieter oder die Vermieterin dazu verpflichtet, dir die Wohnung oder das Haus zur Benutzung zu überlassen. Er oder sie darf nicht ohne Grund in deine Mietwohnung.

Kein Recht auf freien Zugang

Die Vermieterschaft hat sämtliches Gebrauchsrecht abgegeben. Das gilt auch für dazugehörige Nebenräume, beispielsweise für Keller, Estriche oder Garagen.

Betritt dein:e Vermieter:in dein Mietobjekt ohne Einwilligung, wird ein Hausfriedensbruch begangen. Dabei ist es egal, ob du gerade zu Hause bist oder nicht. Bei Hausfriedensbruch sieht das Gesetz Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor.

Es gibt auch Ausnahmen

Unter bestimmten Voraussetzungen hat dein: Vermieter:in dennoch das Recht, deine Mietwohnung zu besichtigen, auch wenn du das nicht möchtest.

So musst du ungebetene Besuche etwa dann akzeptieren, wenn die vermietende Partei die Immobilie verkaufen oder weitervermieten will. Ebenfalls darf sich dein:e Vermieter:in in der Wohnung umsehen, wenn ein Mangel beseitigt werden soll.

Solche Besuche muss Liegenschaftsverwaltung aber früh genug ankündigen. Die Besuche müssen ausserdem zu zumutbaren Zeiten geschehen. Dein:e Vermieter:in darf dir also nicht am Mittwoch um 23 Uhr einen Besichtigungstermin aufzwingen.

ACHTUNG: In absoluten Notfällen, beispielsweise wenn die Wohnung brennt oder wenn eine Wasserleitung gebrochen ist, musst du den sofortigen Zutritt akzeptieren.

Die Schlüssel gehören dir

Ohne deine ausdrückliche Einwilligung oder entsprechenden Vertrag darf die Verwaltung auch keinen Wohnungsschlüssel oder Passepartout bei sich behalten.

Will dir dein:e Vermieter:in trotz Aufforderungen die Wohnungsschlüssel nicht ausnahmslos herausgeben, darfst du die Schlösser auswechseln lassen – auf Kosten der vermietenden Partei.