Fühlst du dich durch zu viel Licht gestört?

03.02.2023

Dein Nachbar macht die Nacht zum Tag. Seine Lampen leuchten direkt in dein Schlafzimmer. In der Schweiz gilt das Recht auf Dunkelheit, wenn auch kein absolutes. Du kannst dich zur Not per Anzeige gegen zu viel Licht wehren.

Fühlst du dich durch zu viel Licht gestört?

Im Nachbarschaftsrecht ist Licht eine Emission wie jede andere. Das heisst: Für Lichtquellen gelten dieselben Richtlinien wie etwa für Rauch, Lärm oder Gestank.

Der Grundsatz (Artikel 684 ZGB) ist einfach: Jede:r ist dazu verpflichtet, auf seine bzw. ihre Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Wer sich also durch ein Flutlicht belästigt fühlt, welches genau aufs eigene Schlafzimmer gerichtet ist, hat das Recht, sich zu wehren.

Wie viel Licht ist tolerierbar?

Was im Einzelfall zumutbar ist, hängt insbesondere vom Ort ab. Wo Menschen leben, lässt es sich nicht vermeiden, dass hier und da Licht brennt. Doch was ist normal und mithin zumutbar?

Der eine empfindet vielleicht schon eine dezente Verandabeleuchtung als störend, die andere schläft selbst dann noch gut, wenn die Nacht zum Tag wird. Klare Regeln gibt es nicht. Massgebend ist, wie ein gesunder «Durchschnittsmensch» empfinden würde, und nicht eine überempfindliche Person.

Sicherheit geht vor

Auf jeden Fall zulässig sind Beleuchtungen, die der Sicherheit dienen. Beispielsweise solche, die den Weg zu Tiefgaragen oder Treppenhäusern weisen. Oder solche, die Diebe abschrecken sollen. Doch auch hier gilt, dass man sich auf ein sinnvolles Mass beschränken sollte.

Empfehlungen, wie man die unnötige Emission von Licht vermeiden kann, hat das Bundesamt für Umwelt herausgegeben. Empfehlenswert sind demnach beispielsweise schwächere Lampen, Blendschutz sowie Zeitschalter oder Bewegungsmelder.

Advents- und Weihnachtsbeleuchtung verstösst übrigens im Regelfall nicht gegen das Nachbarschaftsrecht. Denn eine solche Dekoration strahlt üblicherweise nicht besonders stark. Und auch die Verkehrssicherheit ist meist nicht beeinträchtigt. Das Bundesgericht hat in diesem Zusammenhang im Jahr 2006 einen Leitentscheid getroffen.

Gegen zu viel Licht kannst du dich wehren

Fühlst du dich belästigt, musst du nicht tatenlos bleiben. 

Als erstes bietet sich natürlich immer das direkte Gespräch mit den Nachbarn an. Nützt das nichts, genügt in der Regel eine Anzeige bei der Polizei wegen Nachtruhestörung.

In besonders strittigen Fällen muss das Zivilgericht entscheiden oder die Verwaltung muss ein Machtwort sprechen.

Vors Zivilgericht kannst du bereits dann gehen, wenn dein:e Nachbar:in erst Vorbereitungen trifft. Beispielsweise wenn er bzw. sie drauf und dran ist, ein stadiontaugliche Flutlichtanlage an sein Haus zu montieren.