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Was geschieht mit zu viel bezahlten Nebenkosten?
In einem Mietverhältnis können Mieter:innen die Nebenkosten mittels Akontozahlung begleichen. Doch was geschieht mit zu viel einbezahlten Nebenkosten? Wann und wie erhältst du das Geld zurück?

Sind die Nebenkosten vertraglich aus dem Mietzins ausgegliedert und in Form von Akontozahlungen zu leisten, entspricht der einbezahlte Betrag fast nie dem tatsächlichen Aufwand. Meist fallen die Kosten höher aus als erwartet, wodurch eine Nachzahlung fällig wird. Es kann jedoch auch vorkommen, dass du zu viel einbezahlt hast. In diesem Fall muss dir dein:e Vermieter:in den Überschuss zurückerstatten.
Nebenkostenabrechnung der Vermieter:innen
Haben die Vertragsparteien eine Akontozahlung vereinbart, muss dein:e Vermieter:in mindestens einmal pro Jahr eine Nebenkostenabrechnung über die effektiven Nebenkosten erstellen.
Ergibt sich dabei ein Saldo zugunsten der Mietpartei, ist dieser der Überschuss innerhalb von 30 Tagen zurückzubezahlen. Dabei hat die Vermieterschaft zwei Möglichkeiten. Sie kann der Mietparte die Rückerstattung als Gutschrift bei der nächsten Nebenkostenabrechnung vergüten oder sie dem Mieter oder der Mieterin auf das Konto überweisen.
Erhältst du als Mieter:in die Rückzahlung nicht rechtzeitig innert 30 Tagen zurück, kannst du den erzielten Überschuss auch vom nächsten fälligen Mietzins abziehen.
Verjährungsfrist für Überschuss von Nebenkosten
Als Mieter:in kannst du innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Erhalt der Kostenabrechnung die Rückerstattung zu viel bezahlter Nebenkosten verlangen.
Hast du die Abrechnung zunächst akzeptiert und stellst erst später fest, dass du zu viel bezahlt hast, kannst du innerhalb der Jahresfrist nach Kenntnisnahme deines Anspruchs die Rückerstattung einfordern. Deine Forderung verjährt spätestens nach zehn Jahren.
Auszug während einer Rechnungsperiode
Falls du innerhalb einer Rechnungsperiode ausziehst, kannst du keine Zwischenabrechnung der Nebenkosten verlangen. Dein:e Vermieter:in darf dich bis zur ordentlichen Nebenkostenabrechnung vertrösten. Dann solltest du diese aber innerhalb von sechs Monaten erhalten, was der allgemeinen Frist für die Erstellung der Abrechnung entspricht. Allfälligen Rückerstattungen deinerseits sollte ebenfalls innerhalb der oben genannten Frist von 30 Tagen nachgekommen werden.